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Ausfuhranmeldung

Seit dem 10. März 2012 muß jeder der exportiert oder importiert eine gültige EORI Nummer besitzen. Ausnahmen oder Karenzzeiten wie momentan noch angewendet sind vom Zoll ab diesem Datum nicht mehr vorgesehen.

 

Den enstsprechenden Antrag zur Beantragung der EORI bzw. Umstellung Ihrer alten Zollnummer auf EORI finden Sie  unter     

Eori Antrag

Impressum
AusfuhrerklärungKFZ

 

 

 

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Hinweis: Zoll-Erklärung.de ist eine private Seite und wir nicht von der Zollbehörde betrieben

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Zoll-Erklärung.de

EORI-Nummer Zolltarifnummer Atlas

Handelsrechnung Packliste EUR1   AT.R

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Zoll-Erklärung  Der Zollservice für eine sichere Zollabfertigung

 

Gerade mittelständische und kleine Unternehmen  die sich erstmals dem Thema Zoll nähern müssen sind oftmals mit den Anforderungen regelrecht überfordert.

Als Disponenten in der Exportlogistik sehen wir uns oft mit offenkundiger Ratlosigkeit konfrontiert, bei der Ausfertigung von Zoll-Erklärungen denn die ofiziellen Seiten des deutschen Zolls stellen  einerseite eine Fülle von Informationen bereit, bieten unseres Erachtens aber keinen brauchbaren Leitfaden wenn es um die zolltechnische Abwicklung von Exportgeschäften geht.

Genau dies ist der Ansatz der  Webseite Zoll-Erklärung.de. Wir stellen die relevanten Informationen nicht zur Verfügung, sondern zeigen Ihnen, wo diese zu finden, und vor Allem, welche für Ihr Vorhaben überhaupt relevant sind. Bleiben schlußendlich noch Fragen offen, dürfen Sie sich gerne an unsere Telefonhotline wenden, die Ihnen hilft, die letzten Hürden zu überwinden.

 

 

        

          

                      

 

 

 

 

 

 

Erste Schritte. Sie haben noch nie etwas mit dem Zoll zu tun gehabt und möchten jetzt Waren exportieren oder importieren. Hier erfahren Sie, was Sie als erstes tun müssen.

 

Export von Waren/Dienstleistungen in ein Drittland bei einem Warenwert bis 999,– Euro

 

Export von Waren/Dienstleistungen in ein Drittland bei einem Warenwert ab 1.000,— Euro

 

Vorübergehende Ausfuhr  von Waren/Dienstleistungen z.B. für Messen oder zur Lohnveredelung

 

Import von Waren/Dienstleistungen aus einem Drittland - EU-Einfuhr

 

Recherchieren der Zolltarifnummer

 

 

 

Was haben Sie vor?  Bitte treffen Sie hier Ihre Auswahl

 

       

Zollcheckliste
Ausfuhr-zoll1000
Zolltarifnummern
EU-Einfuhr
vorübergehende Ausfuhr
Ausfuhr-zoll1000+

Für den Antrag auf eine EORI Nummer klicken Sie bitte auf  EORI Antrag

 

Den ausgefüllten Antrag schicken Sie bitte per Post an das Zollamt

Dresden oder per Telefax an 0351/44834-444, -443 oder -442.

 

Auskünfte zur EORI-Nummer

Telefon: 0351 44834-540

E-Mail: info.eori@zoll.de

 

 

Achtung: Sollten Sie bereits über eine 7-stellige Zollnummer verfügen, so müssen Sie die EORI Nummer neu beantragen und Ihre Zustimmung geben, daß die Daten

entsprechend gem. Anhang 38d No., 12 Verordnung (EWG) No. 2454/93

(ABI. L 253) veröffentlicht werden. Ebsenso müssen Sie noch Ihr Einverständnis dazu geben, daß Ihre Daten an die Datenbank der europäischen Union (CD/CO) übermittelt werden können.

Sie können dies ganz einfach auf dem EORI Antrag angeben. Eine entsprechende Ausfüllanleitung ist dem Dokument angehängt.

 

Eine Überprüfung, ob Sie bereits über eine gültige EORI Nummer verfügen, können Sie unter folgendem Link durchführen: EORI-Check . Bitte denken Sie daran, daß Sie bei der Überprüfung Ihr Länderkennzeichen z.B. „DE“ vor Ihre Zollnummer setzen. Ist das Prüfergebnis positiv, brauchen Sie nichts weiter zu tun.

 

Für Erklärungen zur Funktion der EORI Nummer klicken Sie bitte auf

 

              Das europäische Registrierungs- und Identifikationssystem (EORI)

 

 

Ein persönliches Gespräch bringt oft mehr Aufschluß als das Studieren von Dokumenten und Webseiten. Aus diesem Grund haben wir ein Servicetelefon eingerichtet. Sie können uns Mo-Fr. ab 9.00 bis 16.00 Uhr erreichen. Die Beratung ist kostenfrei.

Sie können uns natürlich auch über das Kontaktformular auf der rechten Seite

Seit dem 10.März 2012 ist eine Zollabfertigung ohne gültige 
EORI Nummer nicht mehr möglich. Schnell beantragen.