Alle Waren sind im Zolltarif exakt nach Beschreibung unter Zuordnung einer Zolltarifnummer (8 Stellen) erfasst. Diese Zolltarifnummer dient der eindeutigen Identifikation von Warenströmen und wird in der Außenhandelsstatistik erfasst.Bei der Erstellung der meisten Zolldokumente, eingeschlossen der Ausfuhranmeldung, müssen die passenden Zolltarifnummern angegeben sein. Rechnungen bzw. Packlisten müssen so aufgemacht sein, die sich klar nachvollziehen lässt, welche Waren mit welcher Tarifnummer mit welchem Wert in welchen Packstücken verpackt sind. Ein entsprechendes Beispiel finden sie hier.
Eine Zolltarifnummer ist wie folgt aufgebaut:
Die standardmäßige Zolltarifnummer hat 8 Stellen, wobei die ersten sechs Stellen des HS Code im HS Harmonierten System nahezu weltweit identisch sind. Internationale Unterschiede kann es bei den Stellen 7-8 geben, wobei die ersten 8 Stellen durch die kombinierte Nomenklatur in der EU einheitlich sind. Teilweise haben die Zolltarifnummern noch eine 9te und 10te Stelle. Die letzten beiden Stellen werden für gemeinschaftliche Zwecke wie z.B. Antidumpingregelungen verwendet. Die Stellen 9 und 10 kommen nur beim Warenimport zum tragen.Die sog. Einreihung, also die Bestimmung der passenden ZTN macht zu Beginn ein wenig Arbeit. Wenn ein Wirtschaftsbeteiligter die ZTN für seine Waren aber erst einmal bestimmt hat, so kann er sie immer wieder verwenden. Eine gelegentliche Überprüfung wäre aber trotzdem angebracht, das sich der Zolltarif auch mal ändern kann.
Sie haben folgende Möglichkeiten Ihre Zolltarifnummer zu finden:
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Eigene Recherche im EZT (elektronischer Zolltarif)
Im EZT können Sie innerhalb der Rubrik „Ausfuhr“ oder „Einfuhr“ unter „Einreihung“ selber nach der passenden ZTN suchen. Ebenso ist es möglich bekannte ZTN auf evtl. Exportbeschränkungen bei der Ausfuhr, bzw.Höhe der zu erwartenden Zollabgaben bei der Einfuhr zu überprüfen.
Elektronischer Zolltarif (EZT) (Pfad zur Stichwortsuche: zur Ausfuhr >> Einreihung >> Stichwortverzeichnis)
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Sie suchen eine Zolltarifnummer für Waren, die Sie bei einem Lieferanten eingekauft haben
Wenn Sie Ihre Exportwaren nicht selber produzieren sondern vorab bei einem Unterlieferanten eingekauft haben, so kann Ihnen Ihr Lieferant sicher Auskunft über die richtige(n) Zolltarifnummer(n), HS Code geben, da viele Lieferanten ihrerseits selber im Im.- und Export tätig sind und daher die Zolltarifnummern ohnehin bestimmen müssen . Aufpassen müssen Sie nur dann, wenn Sie selber produzieren, und aufgrund Ihrer Arbeiten eine völlig neue Ware entsteht, bzw zugekaufte Produkte in Ihrem Endprodukt aufgehen wie beispielsweise Schrauben, Mutter, Bleche etc. Dann müssen Sie die Zolltarifnummer für Ihr Produkt neu bestimmen.
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Unverbindliche Tarifauskunft durch die Zollbehörde (uvZTA)
Die Zollbehörde erteilt Ihnen auf Wunsch eine unverbindliche Auskunft durch Antrag
>> unverbindliche Zolltarifauskunft
>> Antragsformular 0310
>> Zuständigkeit für die Erteilung uvZTA
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Verbindliche Tarifauskunft durch die Zollbehörde (vZTA)
Die Zollbehörde erteilt Ihnen auf Wunsche eine verbindliche Auskunft durch Antrag
>> verbindliche Zolltarifauskunft
>> Antragsformular 0307
Auf folgender Seite der europäischen Kommission können Sie bereits erteilte vZTA´s in der EBTI Datenbank suchen und einsehen. Bedenken Sie aber bitte, das diese Auskünfte nur für den jeweiligen Inhaber der vZTA Nummer rechtsverbindlich sind.
>> Europäische verbindliche Zollauskünfte (EBTI)
In der Bundesrepublik Deutschland kann bei jeder Zolldienststelle ein Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA; Formular 0307) zur Weiterleitung eingereicht werden.
Zuständig für die Erteilung der Auskünfte ist das
Hauptzollamt Hannover
Waterloostr. 5
30169 Hannover
Tel.: 0511/101-2480
Fax: 0511/101-2899
Die Anträge sind zu unterschreiben und im Original vorzulegen. Von einer Übermittlung per E-Mail, z.B. an die Kontaktadressen des IWM Zoll, wird daher abgeraten.
Achtung: Für die vZTA können durchaus Kosten in Form von Gebühren für die Bearbeitung, Begutachtung etc. entstehen. Wir raten dazu, auf dem Antrag im Feld 13 neben Ihrer Unterschrift gut sichtbar einen Vermerk anzubringen, daß Sie vorab über die zu erwartenden Kosten informiert werden möchten.
Durch die Erteilung einer vZTA gehen Sie sicher, die richtige Zolltarifnummer zu verwenden, da Sie bei der Verwendung von falschen ZTN die Haftung für die daraus resultierenden Folgen selber tragen müssen.
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